Inhalte der Ausbildung zum Gärtner anno 1761

Von einem Gärtner wird hauptsächlich erfordert, daß er den Grund und Boden seines Gartens wohl kenne, die mancherlei Arten derer Winde recht zu unterscheiden und so wohl des Mondes Lauf, als die Witterung wohl in Acht zu nehmen und zu beurteilen, auch hernach seine Gartenarbeit, graben, düngen, säen, pflanzen, versetzen, begüssen, pfropfen, oculieren, beschneiden, Früchte abnehmen, Samen einsammeln, und dergleichen wohl anzustellen und zu verrichten wisse, daß er so wohl die natürliche Zuneigung, als natürliche Feindschaft derer Gewächse ihre Veränderung, Zielung und Fortpflanzung wohl verstehe, von den vielerley Arten und Sorten derer Blumen gute Kundschaft habe, die raren und fremden Gewächse in gutem Stande erhalte, solche gegen den Herbst, damit sie nicht erfrieren, in das Gewächshaus bringe, und im Winter mit nöthiger Feuerung versorge, frische junge Bäume und Gewächse nachziehe und immerzu auf deren Vermehrung und Anschaffung viel und mancherley Sorten, die ihm etwa noch ermangeln, bedacht sey; daß er die in gewisse Figuren gezogene Bäume, auch Hecken und Spalieren zierlich beschneide, und gehörig unter der Schere, ihresgleichen die Alleen, Sand- und Rasengänge und Rabatten reinlich, nicht weniger überhaupt den ganzen Garten propre und in guter Ordnung halte, daß er sonderlich, wenn er den Namen eines rechtschaffenen Gärtners nicht unwürdig führen will, die Geometrie und Zeichen-Kunst ziemlich verstehe, damit er selbst etwas inuentieren, und seiner Zeichnung nach abstecken könne, oder aber, wo er anderer Orten etwas rares gesehen, solches abzuzeichnen, oder ordentlich in Grund zu legen, und aufs Papier zu bringen wisse, daß er endlich vor seiner Person nicht nur fleißig, munter und getreu sey, und dasjenige, was er aus denen ihm zu verkaufen erlaubten Garten-Wahren an baren Gelde gelöset, der Herrschaft richtig berechne, und mit dem ihm davon ausgemachten Antheil und Salario sich begnügen lasse, sonderlich auch genaue und scharfe Aufsicht habe, daß ein jeder von denen ihm untergebenen Garten-Knechten und Arbeitern, das anbefohlene mit Fleiß verrichte, und weder von denselben noch von fremden Leuten etwas in dem Garten beschädigt, oder gar diebischer Weise entwendet werde.«

(Auszug aus „Der Kamelienwald“ von Mustafa Haikal)